Sponholzstr. 7 · 12159 Berlin +49 30 695 335 36 info@elite-consulta.com
ELITE CONSULTA Steuerberatungsgesellschaft mbH Unverbindliches Erstgespräch
Für niedergelassene Ärztinnen & Ärzte mit hoher Steuerlast

Beim Finanzamt liegt noch ein wertvolles Asset.
Wir machen es zu einem Wertpapier für Sie.

Als Ärztin oder Arzt tragen Sie eine der höchsten Steuerlasten überhaupt – und die Umsatzsteuer auf Ihren Praxiswagen ist für Sie sogar verloren. Mit der richtigen Gestaltung über den Ehepartner wird genau daraus Sparpotenzial. Wir prüfen Ihr Steuerkonto wie ein Portfolio und senken Ihre Steuerlast für das laufende und das vergangene Jahr.

Für wen das gedacht ist

Passt das zu Ihnen?

Das sind unsere Mandanten

  • Niedergelassene Ärztinnen & Ärzte mit eigener Praxis (Einkünfte aus § 18 EStG)
  • Hohe Einkommensteuer im Spitzensteuersatz
  • Ehepartner/in ohne oder mit geringem Einkommen (z. B. Minijob oder Anstellung in der Praxis)
  • Gemeinsame Veranlagung (Zusammenveranlagung)
  • Im Haushalt noch kein eigenes Gewerbe – der Effekt ist dann am größten

Ihre heutige Lage

Ärztliche Heilbehandlungen sind nach § 4 Nr. 14 UStG umsatzsteuerfrei. Das klingt zunächst gut – bedeutet aber: Aus Anschaffungen wie einem Praxiswagen können Sie keine Vorsteuer ziehen. Die Mehrwertsteuer zahlen Sie voll und bekommen sie nie zurück.

  • Umsatzsteuer auf den Praxiswagen ist für Sie verloren
  • Hohe Einkommensteuer, kaum Gestaltungsspielraum
  • Bereits gezahlte Steuern aus Vorjahren „unerreichbar"

Sie sind GmbH-Geschäftsführer oder hoch besteuerte/r Angestellte/r? Zum Geschäftsführer-Konzept →

So läuft es ab

In drei Schritten zu Klarheit über Ihr Potenzial

1. Steuerbescheid mitbringen

Im unverbindlichen Erstgespräch sehen wir anhand Ihres letzten Steuerbescheids, wie hoch Ihre Praxiseinkünfte und Ihre gemeinsame Steuerlast sind – und was realistisch machbar ist.

2. Wir prüfen & rechnen

Ihr/e Ehepartner/in gründet ein echtes Gewerbe (§ 15 EStG) – eine Fahrzeugvermietung – mit vorgezogener Abschreibung über den Investitionsabzugsbetrag (§ 7g EStG).

3. Umsetzen

Das Gewerbe vermietet das Fahrzeug an Ihre Praxis – echte Einnahmen, fremdübliche Miete. Die Vorsteuer wird dem Gewerbe erstattet, der Verlust senkt Ihre gemeinsame Steuer.

Das Prinzip kurz erklärt

Eine zweite Einkunftsquelle im Haushalt – legal genutzt

Das Einkommensteuerrecht kennt sieben Einkunftsarten (§ 2 EStG). Ihre Praxis erzielt Einkünfte aus selbständiger Arbeit (§ 18). Baut Ihr/e Ehepartner/in daneben eine echte gewerbliche Tätigkeit (§ 15) auf – eine Fahrzeugvermietung –, entsteht eine eigene Sphäre für Betriebsausgaben. Über den Investitionsabzugsbetrag lässt sich eine Abschreibung vorziehen, die den Gewinn dieser Tätigkeit ins Minus bringt.

In der Zusammenveranlagung wird dieser Verlust mit Ihren Praxiseinkünften verrechnet – dadurch entsteht die Erstattung für das laufende Jahr, per Verlustrücktrag auch für das Vorjahr. Und der Clou bei Ärzten: Als umsatzsteuerfreier Heilbehandler können Sie selbst keine Vorsteuer ziehen. Die umsatzsteuerpflichtige Vermietung Ihres/r Ehepartner/s/in kann es – so wird Ihnen die gesamte Mehrwertsteuer (Vorsteuer) aus dem Fahrzeug erstattet. Die Miete zahlt Ihre Praxis ohnehin – jetzt arbeitet das Fahrzeug steuerlich für Sie.

DIE 7 EINKUNFTSARTEN (§ 2 EStG) §13 L+F §15 Gewerbe §18 Ärztlich §19 Anstellung §20 Kapital §21 V+V §22 Sonstige HEUTE · § 18 Ärztliche Praxis Hohe Einkünfte · hohe Einkommensteuer Heilbehandlung § 4 Nr. 14 UStG: USt-frei → keine Vorsteuer · hohe Steuerlast NEU · § 15 Gewerbe des Ehepartners Investitionsabzugsbetrag § 7g + Sonder-AfA Fahrzeugvermietung an Ihre Praxis → umsatzsteuerpflichtig · Vorsteuer erstattet Steuerlicher Verlust (§ 15) Verlustausgleich in der Zusammenveranlagung § 15-Verlust des Ehepartners mindert die gemeinsamen Einkünfte ERGEBNIS · Ihre Steuererstattung ✓ Erstattung laufendes Jahr ✓ Erstattung Vorjahr (Verlustrücktrag) ✓ Rest wird auf Folgejahre verteilt + Mehrwertsteuer Was Sie als Arzt (USt-frei) nie könnten: das Gewerbe holt die gesamte Mehrwertsteuer (Vorsteuer) zurück. Reinvestition in bewegliche Wirtschaftsgüter Fahrzeuge · Photovoltaik · Speicher u. a. — das Geld bleibt in der Familie und baut Vermögen auf. *Übersicht

* Diese Übersicht dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine steuerliche Beratung im Einzelfall dar. Die tatsächliche Höhe einer möglichen Steuererstattung hängt von den individuellen Verhältnissen der jeweiligen Steuerpflichtigen ab und wird gesondert geprüft. Eine Gewähr für ein bestimmtes Ergebnis kann nicht übernommen werden.

Unverbindlich & vertraulich

Erstgespräch vereinbaren

In 30 Minuten sehen wir, ob und in welcher Höhe der Ansatz für Sie funktioniert. Bringen Sie einfach Ihren letzten Steuerbescheid mit.

Was wir dafür brauchen: Ihren letzten Einkommensteuerbescheid – daraus lesen wir Ihre Praxiseinkünfte und Ihre gemeinsame Steuerlast des Vorjahres ab. Danach sagen wir Ihnen, welche weiteren Unterlagen nötig sind.
ELITE CONSULTA – Kanzlei in Berlin
oder direkt
Termin online buchen Anrufen: +49 30 695 335 36
Hinweis: Die Darstellung dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung. Ob und in welcher Höhe sich ein Vorteil ergibt, hängt von den individuellen Verhältnissen ab – kein garantiertes Ergebnis.