Als Ärztin oder Arzt tragen Sie eine der höchsten Steuerlasten überhaupt – und die Umsatzsteuer auf Ihren Praxiswagen ist für Sie sogar verloren. Mit der richtigen Gestaltung über den Ehepartner wird genau daraus Sparpotenzial. Wir prüfen Ihr Steuerkonto wie ein Portfolio und senken Ihre Steuerlast für das laufende und das vergangene Jahr.
Ärztliche Heilbehandlungen sind nach § 4 Nr. 14 UStG umsatzsteuerfrei. Das klingt zunächst gut – bedeutet aber: Aus Anschaffungen wie einem Praxiswagen können Sie keine Vorsteuer ziehen. Die Mehrwertsteuer zahlen Sie voll und bekommen sie nie zurück.
Sie sind GmbH-Geschäftsführer oder hoch besteuerte/r Angestellte/r? Zum Geschäftsführer-Konzept →
Im unverbindlichen Erstgespräch sehen wir anhand Ihres letzten Steuerbescheids, wie hoch Ihre Praxiseinkünfte und Ihre gemeinsame Steuerlast sind – und was realistisch machbar ist.
Ihr/e Ehepartner/in gründet ein echtes Gewerbe (§ 15 EStG) – eine Fahrzeugvermietung – mit vorgezogener Abschreibung über den Investitionsabzugsbetrag (§ 7g EStG).
Das Gewerbe vermietet das Fahrzeug an Ihre Praxis – echte Einnahmen, fremdübliche Miete. Die Vorsteuer wird dem Gewerbe erstattet, der Verlust senkt Ihre gemeinsame Steuer.
Das Einkommensteuerrecht kennt sieben Einkunftsarten (§ 2 EStG). Ihre Praxis erzielt Einkünfte aus selbständiger Arbeit (§ 18). Baut Ihr/e Ehepartner/in daneben eine echte gewerbliche Tätigkeit (§ 15) auf – eine Fahrzeugvermietung –, entsteht eine eigene Sphäre für Betriebsausgaben. Über den Investitionsabzugsbetrag lässt sich eine Abschreibung vorziehen, die den Gewinn dieser Tätigkeit ins Minus bringt.
In der Zusammenveranlagung wird dieser Verlust mit Ihren Praxiseinkünften verrechnet – dadurch entsteht die Erstattung für das laufende Jahr, per Verlustrücktrag auch für das Vorjahr. Und der Clou bei Ärzten: Als umsatzsteuerfreier Heilbehandler können Sie selbst keine Vorsteuer ziehen. Die umsatzsteuerpflichtige Vermietung Ihres/r Ehepartner/s/in kann es – so wird Ihnen die gesamte Mehrwertsteuer (Vorsteuer) aus dem Fahrzeug erstattet. Die Miete zahlt Ihre Praxis ohnehin – jetzt arbeitet das Fahrzeug steuerlich für Sie.
* Diese Übersicht dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine steuerliche Beratung im Einzelfall dar. Die tatsächliche Höhe einer möglichen Steuererstattung hängt von den individuellen Verhältnissen der jeweiligen Steuerpflichtigen ab und wird gesondert geprüft. Eine Gewähr für ein bestimmtes Ergebnis kann nicht übernommen werden.
In 30 Minuten sehen wir, ob und in welcher Höhe der Ansatz für Sie funktioniert. Bringen Sie einfach Ihren letzten Steuerbescheid mit.